Kosten und Abrechnung

Meine psychotherapeutischen Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) abgerechnet, analog zur Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Dabei orientiere ich mich an den Abrechnungsempfehlungen für psychotherapeutische Leistungen (Analoge Abrechnungsempfehlung), sodass auch Leistungen, die nicht explizit im GOP-Katalog stehen, korrekt berechnet werden können. In begründeten Fällen kann ein höherer Faktor (bis zu 3,5fach) angewendet werden.
Die Kosten für ein Erstgespräch betragen 151,49€ und umfassen ein 50-minütiges Gespräch, die Erhebung des psychopathologischen Befunds sowie einen Befundbericht.

Privatversicherte

Wenn Sie privat krankenversichert sind, werden die Kosten für eine Psychotherapie in der Regel von Ihrer Krankenversicherung übernommen. Grundlage ist die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Bitte beachten Sie, dass der Leistungsumfang von Ihrem individuellen Tarif abhängt und in vielen Fällen vor Beginn der Therapie ein Antrag notwendig.

Ich empfehle, vor Therapiebeginn eine Kostenübernahme bei Ihrer privaten Krankenversicherung zu klären und zu erfragen, ob Ihre Versicherung der Analogen Abrechnungsempfehlung folgt. Gerne unterstütze ich Sie bei den notwendigen Schritten.

Beihilfeberechtigte

Als Beihilfeberechtigte (z. B. Beamt:innen) erhalten Sie eine anteilige Erstattung der Therapiekosten durch die Beihilfe. Der verbleibende betrag wird in der Regel nach Antragstellung von der Privatversicherung übernommen. Auch hier empfehle ich vorab zu klären, ob Ihre Beihilfestelle der Analogen Abrechnungsempfehlung folgt und ob vorab eine Antragstellung notwenig ist.

Heilfürsorge

Wenn Sie Anspruch auf Heilfürsorge haben (z. B. bei Polizei, Bundeswehr oder Feuerwehr), werden die Kosten für eine Psychotherapie häufig vollständig übernommen.

Voraussetzungen:

  • Überweisung oder Genehmigung durch den zuständigen Träger

  • Einhaltung der jeweiligen Vorgaben und Abläufe

Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer zuständigen Stelle. Ich unterstütze Sie gerne bei der Klärung der Formalitäten.

Selbstzahler:in

Als Selbstzahler:in tragen Sie die Kosten für die Psychotherapie selbst. Dies kann sinnvoll sein, wenn Sie kurzfristig und ohne Antrag mit der Therapie beginnen möchten und keine Datenübermittlung an Versicherungen wünschen. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) unter Berücksichtigung der neuen Abrechnungsempfehlung. Gerne informiere ich Sie transparent über die anfallenden Kosten im Erstgespräch.

Kostenerstattungsverfahren (gesetzlich Versicherte)

Wenn Sie gesetzlich versichert sind und keinen zeitnahen Therapieplatz bei kassenzugelassenen Psychotherapeut:innen in Hamburg finden, können Sie das Kostenerstattungsverfahren nutzen (§ 13 Abs.3 SGB V).

Dabei übernimmt Ihre Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für eine Behandlung in einer Privatpraxis.

Voraussetzungen

  • Nachweis mehrerer erfolgloser Anfragen bei Therapeut:innen in Hamburg

  • Keine zeitnahe Behandlung verfügbar

  • Behandlungsbedarf ist gegeben

Ablauf

  • Dokumentation Ihrer Therapieplatzsuche

  • Erstgespräch in meiner Praxis für Verhaltenstherapie in Hamburg (meist als Selbstzahler:in)

  • Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse

  • Beginn der Therapie nach Genehmigung

Ich unterstütze Sie gerne bei der Antragstellung und stelle Ihnen alle notwendigen Unterlagen zur Verfügung.

Wenn Sie Fragen zu den Kosten der Psychotherapie, zur Verhaltenstherapie in Hamburg oder zu Ihren individuellen Möglichkeiten der Kostenübernahme haben, nehmen Sie gerne Kontakt auf. Gemeinsam klären wir die nächsten Schritte.